Statuten 1.01.2012
Statuten
Artikel 1 Name, Sitz und Domizil des Vereins
Verein Alte Chäserei
Der Verein Alte Chäserei ist gemäss Art. 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert. Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht. Sitz des Vereins ist, Chäppelistrasse 1, 4629 Fulenbach
Artikel 2 Zweck
Der Kulturkeller in der Alten Chäserei Fulenbach wird organisiert von der Künstlerin und Inhaberin Claudia Brander und steht seit 2009 für Kunst und Kultur in Fulenbach. Der Verein Alte Chäserei unterstützt den Kulturkeller der Alten Chäserei in Fulenbach ideell-und finanziell.
Der Kulturkeller fördert Kunstschaffende aus Fulenbach, der Region, und versucht ein vielfältiges Programm für jedes Alter anzubieten.
Der Verein verfolgt ideelle Zwecke und ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Artikel 3 Mittel
Der Verein bezweckt die Unterstützung aller Bemühungen, welche dem Aufbau und dem Betrieb des Kulturkellers dienen. Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich vom Vorstand festgelegt werden. Der Vorstand kann den Mitgliederbeitrag aus besonderen Gründen erlassen. Die Mittel des Vereins Alte Chäserei werden ausschliesslich für die aus den Veranstaltungen entstehenden Auslagen verwendet.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Ausschluss der Haftung der Mitglieder für Verluste des Vereins.
Artikel 4 Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins Alte Chäserei unterstützen den Verein:
-Durch Mithilfe an Anlässen
-In der Zusammenarbeit mit zweckverwandten Organisationen
-Im bewerben von Anlässen und Gewinnung von Neumitgliedern des Vereins
-Durch finanzielle Unterstützung, Mitgliederbeiträge, Sponsoring
Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Zweck des Vereins anerkennen und diesen entsprechend zu fördern.
Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten zu richten, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Nichtbezahlung des Jahresbeitrages.
Die Mitglieder haben kein Mitspracherecht.
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich vom Vorstand festgelegt.
Art. 5 Organisation
Die Mitgliederversammlung findet jährlich oder zweijährlich statt. Die Mitglieder werden schriftlich eingeladen, unter Beilage des Jahresberichts und der Jahresrechnung.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Das Geschäftsjahr des Vereins Alte Chäserei beginnt am 1. März und endet am 28. Februar.
Die Mitgliederversammlung hat folgende, Aufgaben. Die Aufzählung ist abschliessend:
-Abnahme des Jahresberichtes
-Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts
An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Der Vorstand ist stimmberechtigt. Sämtliche Beschlussfassungen erfolgen mit einem einfachen Mehr.
Art. 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied, Claudia Brander.
Sie besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen außen.
Die Inhaberin der Alten Chäserei ist Präsidentin und hat die künstlerische Organisation inne. Tritt sie zurück, wird der Verein aufgelöst.
Der Vorstand konstituiert sich bei mehreren Mitgliedern selbst. Der Vorstand trifft alle Entscheidungen, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Die finanzielle Kompetenz des Vorstandes beträgt 100% des Vereinsvermögens.
Die Revisoren werden durch den Vorstand gewählt. Die Revisoren prüfen die Belege und die Jahresrechnung und erstatten schriftlich Bericht an die Mitgliederversammlung.
Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen an eine kulturelle Organisation überwiesen.
Artikel 7
Die Organe des Vereins sind:
A. Mitgliederversammlung
B. Vorstand
C. Revisionsstelle
Artikel 8
1. Der Vorstand konstituiert sich selber und kennt folgende Chargen:
a) Programmation und Präsident Claudia Brander
b) Aktuar Claudia Brander
c) Kassier Karl Brander
2 Ämterkumulation ist zulässig.
Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung durch den Vorstand am 1.1. 2012 in Kraft.
Der Präsident Der Kassier
Claudia Brander Karl Brander
Fulenbach 1. 01. 2012
